Bedingungen für Beratungsleistungen und Softwareüberlassung der PerformanceDNA GmbH.
Hinweis zum Status: Auf der bestehenden Website der PerformanceDNA sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen veröffentlicht - es ließ sich daher kein Text übernehmen. Die folgende Gliederung ist ein Strukturgerüst und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Inhalte müssen vor Veröffentlichung anwaltlich erstellt bzw. geprüft werden. Alternativ kann der Menüpunkt entfallen: Für ein B2B-Beratungshaus sind veröffentlichte AGB nicht verpflichtend, sofern die Konditionen individualvertraglich vereinbart werden.
Festzulegen: Anwendungsbereich der Bedingungen (Beratungs-, Projekt- und Softwareleistungen), ausschließliche Geltung gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, Ausschluss abweichender Bedingungen des Auftraggebers, Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Festzulegen: Angebotsbindungsfrist, Form des Vertragsschlusses, Rangfolge der Vertragsdokumente (Einzelvertrag, Leistungsbeschreibung, diese Bedingungen), Abgrenzung Dienst- oder Werkvertrag je Leistungsart.
Festzulegen: Art und Umfang der Beratungs- und Entwicklungsleistungen, Einsatz von Unterauftragnehmern, Leistungsort und Remote-Erbringung, Termine und Verzug, Änderungsverfahren (Change Requests), Abnahmeregelungen bei werkvertraglichen Leistungen.
Festzulegen: Abrechnung nach Aufwand oder Festpreis, Tagessätze und Abrechnungseinheiten, Reisekosten und Spesen, Fälligkeit und Zahlungsziel, Verzugsfolgen, Preisanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen.
Festzulegen: Bereitstellung von Daten, Systemzugängen und Ansprechpartnern, Testunterstützung, Folgen unterlassener Mitwirkung (Fristverschiebung, Mehraufwand).
Festzulegen: Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte an Konzepten und Individualentwicklungen, Rechtevorbehalt an Standardsoftware und wiederverwendbaren Bausteinen, Rechte Dritter an eingesetzten Fremdprodukten, Regelungen zur Überlassung auf Zeit (Subskription).
Festzulegen: Mängelrechte und Rügefristen, Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Begrenzung bei einfacher Fahrlässigkeit auf vertragstypische vorhersehbare Schäden, Haftungshöchstgrenzen, unberührte Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Datensicherungspflichten des Auftraggebers.
Festzulegen: Geheimhaltungspflichten beider Seiten, Dauer über das Vertragsende hinaus, Umgang mit Geschäftsgeheimnissen nach GeschGehG, Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, Regelungen zu Referenznennungen.
Festzulegen: Schriftformerfordernis, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abwerbeverbot, anwendbares Recht (deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts), Gerichtsstand, salvatorische Klausel.